BVfK-Wochenendticker 21. Mai 2016

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

 

Beeindruckend: EAIVT-Kongress 2016 in Lissabon

 

Aktuelles zu BVfK-Digital: GERMANCARS soll Projekt übernehmen

 

Die BVfK-EDV-Abteilung informiert:  BVfK- Kollegenverteiler kann wieder genutzt werden

 

Update zur BfI-Klage wegen Dipl. Kfm.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: VW Abgas Skandal: 46 VW Kunden reichen Klage beim LG Braunschweig ein

 

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn man ca. 250 Teilnehmer aus 20 europäischen Ländern, ja sogar aus Übersee begrüßen darf, dann kann man tatsächlich von einem internationalen Händlerkongress sprechen. Wenn man dann noch als Präsident behaupten kann, weltweit der Kfz-Händlerverband mit dem größten Ansehen zu sein und niemand widerspricht, so dürfte das auf jeden Fall ein Zeichen großer Einigkeit einer bewundernswerten Mitgliedergemeinschaft sein und es ist zu hoffen, dass niemand mit juristischen Ambitionen auch hier ein wettbewerbsrechtliches Haar in der Suppe findet.

Dann müsste EAIVT-Präsidenten Marco Belfanti möglicherweise zukünftig formulieren:

Es gibt weltweit keinen Kfz-Händlerverband, der bei der Auswahl seiner Mitglieder ein konsequenteres und wirkungsvolleres Qualitätsmanagement praktiziert.

Dieser Aussage dürfte dann wohl niemand widersprechen und das dokumentiert zum einen, welches Niveau dieser Verband unter der zehnjährigen Führung eines beeindruckenden Vorstands (neben Belfanti auch Lars Walther, Fritz Hackl und insbesondere Harry Sanne) erreicht hat und zugleich beweisen, dass nur das der richtige Weg ist, wenn der freie Kfz-Handel auch in Zukunft überleben will.

Dafür benötigt man nämlich neben guter Ware und Professionalität auch ein durch korrektes Geschäftsgebaren begründetes Image, da Winkeladvokaten-Tricks bekanntermaßen, wenn überhaupt, nur vorübergehend wirken.

Dies, verehrte BVfK-Mitglieder war ein kurzer Bericht vom gerade zu Ende gehenden EAIVT-Kongress 2016 in Lissabon, der wieder neben einer Vielzahl sehr interessanter und guter Gespräche auch zu neuen Erkenntnissen in den Workshops geführt hat. Hier ging es um die Themen:

Market Compliance & Obstructions Group,  Car Re-Marketing and Used Car Trade in Europe, Mobility of the Future – the Future of Mobility, Transport Insurance and International Commercial Terms.

Resümierend sei festgestellt: Auch EAIVT bedeutet:

"Alles Gute für den Autohandel"

Dies wünscht Ihnen natürlich wie gewohnt auch

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

Bild oben: EAIVT-Präsident Marco Belfanti und sein Generalsekretär Harry Sanne am 20. Mai 2016 in Portugal

---

Aktuelles zu BVfK-Digital:

Nachdem nun endlich der richtige Partner für die technische Umsetzung eines speziell wie ein Maßanzug auf die Bedürfnisse der BVfK-Mitglieder zugeschnittenen Dealer Management Systems gefunden ist, sollen nun die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Nach derzeitigem Planungsstand soll die dem BVfK mehrheitlich gehöhrende GERMANCARS AG Träger des Projekts werden. Mit externen Beratern soll nun geprüft werden, bzw. sollen Lösungen erarbeitet werden, in dieser Konstellation die angestrebten Ziele dauerhaft zu erreichen.

---

Bild rechts: Webseiten-Administrator Marcel Manthey

Die BVfK-EDV-Abteilung informiert:

 

Der BVfK-Kollegenverteiler kann wieder genutzt werden

Ab sofort kann der BVfK-Kollegenverteiler wieder genutzt werden, da die Einrichtung der neuen Verteilersoftware nun abgeschlossen ist.

Senden Sie Ihre Kollegenangebote oder Fahrzeuggesuche wie gewohnt an die E-Mail-Adresse:

kollegenangebote@bvfk.de .

Berechtigt für das Senden und Empfangen sind nur die Empfänger in der Verteilerliste.

Die An- und Abmeldung zum Verteiler erfolgt zunächst noch per E-Mail an die info@bvfk.de unter dem Betreff  „Kollegenverteiler“.

Eine Anmeldung direkt über Ihren Mitgliederbereich ist bereits in Arbeit und wird in Kürze zur Verfügung stehen.

Was ist neu:

Der Absender wird künftig über den Status seines Kollegenangebotes informiert und erhält eine separate E-Mail bei erfolgreicher Zustellung an die Verteilersoftware wie auch dann, wenn die Mail zum Versand durch den Administrator freigegeben wurde.

---

Update zur BfI-Klage wegen Dipl. Kfm.

Die BVfK-Mitglieder haben maßgeblich an dieser Entscheidung mitgewirkt:

Wir werden uns gegen diese Klage in der Kernfrage nicht verteidigen, uns jedoch gegen die Kosten wehren.

Denn es dürfte richterlich u.a. zu prüfen sein, ob der BfI-Vorstand überhaupt befugt war, diese Klage einzureichen, ob der laut BfI-Website aktuelle 1. Vorsitzende auch tatsächlich rechtmäßiger Inhaber dieses Amtes ist, welche Satzung derzeit gültig ist, ob es überhaupt Mitglieder ohne Stimmrecht geben kann und last but not least ob es im BfI laut gültiger Satzung auch Mitglieder geben kann, die keine Kfz-Händler sind. Dies wäre besonders dann von Bedeutung, wenn solche an wichtigen Abstimmungen und Wahlen teilgenommen haben.

---

Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

VW Abgas Skandal: 46 VW Kunden reichen Klage beim LG Braunschweig ein

Das Landgericht Braunschweig befasst sich derzeit mit 46 eingereichten Klagen von Kunden, die einen VW mit der manipulierten Software erworben haben. Das LG teilte am Mittwoch mit, dass die Kunden entweder das verkaufende Autohaus oder die Volkswagen AG auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verklagen bzw. den Konzern als Hersteller auf Schadenersatz in Anspruch nehmen wollen. 

Bewertung der BVfK-Rechtsabteilung:

Ob eine direkte Klage der Kunden auf Rückabwicklung erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. In etlichen Fällen sind Klagen der Kunden bislang als unbegründet abgewiesen worden. Beispielhaft dafür kann auf eine Entscheidung des LG Bochum vom 16.03.2016 (Az. I-2 O 425/15) verwiesen werden. Danach ist ein Rücktrittsrecht wegen der von VW verwendeten Software mangels erheblicher Pflichtverletzung ausgeschlossen. Ob diese Entscheidung in der nächsten Instanz aufrecht erhalten wird, bleibt abzuwarten.

Auch die Erfolgsaussichten in Bezug auf einen Schadensersatzanspruch der Kunden unmittelbar gegen den VW-Konzern können derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Problematisch hieran ist, dass eine entsprechende Anspruchsgrundlage, die im Ergebnis zu dem gewünschten Erfolg eines Schadensersatzes gegen den Hersteller VW führt, derzeit nicht erkannt werden kann.

Für die nahe Zukunft sind weitere Entscheidungen im VW-Abgasskandal angekündigt. Die BVfK-Rechtsabteilung wird über den Fortgang der Verfahren in den kommenden Wochen berichten.

Ass.jur. Moritz Groß

---